STATUTEN

des Vereins

 

Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen “AKM – Anadolu Kültür Merkezi, Kulturzentrum für interkulturelle Aktivitäten”

(2) Er hat seinen Sitz in 1100 Wien, Reumannplatz 7/3 und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.

(3) Die Einrichtung von Institutszweigstellen und Zweigvereinen in allen Bundesländern ist beabsichtigt.

(4) Der Verein grenzt sich klar ab gegen jegliche Form von Gewaltbereitschaft, Unterdrückung, Sexismus, Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass.

(5) Im folgenden benützte Ausdrücke schließen beide Geschlechter gleichberechtigt mit ein.

 

Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt in gemeinnütziger, mildtätiger Weise karitative, erzieherische und soziale Aufgaben zu unterstützen.                                                              

Insbesondere wird gefördert:

a) Die Erziehung und Bildung der Menschen (von Kindern und Jugendlichen), sowie die Betreuung von Schülern und Studenten

b) Volksbildung; insbesondere aber die Förderung von Bildungsarbeit gegen jede Art der Diskriminierung von Personen oder Gruppen oder gegen das Schüren von Ängsten und
Vorurteilen sowie die Förderung der Bildungsarbeit für Frauen, damit diese eine aktive Rolle im individuellen und sozialen Leben einnehmen können.

c) Die Hilfeleistung und Fürsorge für Personen, die sich in gesundheitlicher, familiärer, altersmäßigerbzw.finanziellerHinsicht inNotbefinden.

d) Die Verbesserung der Alltags-und Lebensorientierung von Menschen, insbesondere von Immigranten, für ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft

e) Die Interkulturalität und der interkulturelle Dialog

f) Förderung und Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen (ähnlichen) Vereinen im Inland und im Ausland.

g) Fördern und Aufzeigen von Wegen, Feindseligkeiten, Hass und Intoleranz mit Geduld und Freundschaft zu besiegen.

h) Förderung der Ausbreitung von höheren Werten wie Nächstenliebe, Frieden, Toleranz und Freundschaft unter den Menschen

 

Tätigkeit zur Verwirklichung des Vereinszweckes

(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 angeführten Tätigkeiten verwirklicht werden.

(2) Als ideelle Mittel dienen:

a)

-Durchführung von Unterricht, Bildungskursen, Seminaren und Vorlesungen

– Durchführung von Nachmittagsbetreuung, Nachhilfeunterricht, Computer- und Sprachunterricht und Fortbildungskursen

– Schüler-und Studentenberatung

Beratungstätigkeit in den Bereichen Schule, Kindererziehung, Elternfunktion und gelebte Interkulturalität

Betreuung von schulpflichtigen und noch nicht schulpflichtigen Kindern, Schülern und Jugendlichen

– Gesellige Zusammenkünfte. (Höchstens 5 % der Gesamtzeit)

Projektentwicklung und -organisation

– Sportliche Veranstaltungen.

– Kulturveranstaltungen

– Diskussionsrunden.

– Veranstaltung von Ausflügen, Reisen und Exkursionen.

– Beteiligung an und Durchführung von Projekten der Europäischen Union

–  Durchführung von Kultur-, Wissenschafts-, Kunst-, Gesundheits- und Literaturveranstaltungen, Vorträgen und Ausstellungen.

–  Unterstützung und Bereitstellung von Finanz-, Personen,- und Sachmitteln an Personen aufgrund Ihrer persönlichen und materiellen Hilfsbedürftigkeit

–  Beherbergen von Gästen und Studenten

–  Vergabe von Stipendien

–  Verbreitung von diversen Informationsmaterialien und Veröffentlichungen zum Zwecke der Verbreitung von Bildungs-, Erziehungs- Wissenschafts- und interkulturellen Themen.

–  Einladen von in- und ausländischen Fachkräften zu Diskussionsabenden.

b)

–  Herausgabe von Schülerzeitschriften.

–  Herausgabe von Vereinsblättern.

–  Herausgabe von Schriftstücken zu Erziehungs- und Bildungsthemen

–  Veröffentlichung von wissenschaftlichen, kulturellen, sozialen, künstlerischen und Bildungsarbeiten und -Studien.

–  Einrichtung von Blogs und Informationsseiten durch Verwendung von Social Media

c)

–  Errichtung und Einrichtung von Bildungsstätten und Erziehungseinrichtungen wie Kindergärten, Kindergruppen, Schulen, Horte, Hochschulen und Universitäten

–  Einrichtung einer Wissenschafts- und Forschungsdatenbank

–  Einrichtung einer Bibliothek.

–  Einrichtung einer Homepage im Internet.

–  Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

–  Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge.

–  Erträgnisse aus diversen Veranstaltungen und Verkauf von Veröffentlichungen.

– Erträgnisse aus dem Betrieb von Bildungs- und Erziehungseinrichtungen (Schule, Kindergarten, Hort, Nachmittagsbetreuungen) sowie aus Bildungskursen und anderen vereinseigenen Unternehmungen.

–  Erträgnisse aus Beteiligungen und Vermögensverwaltung

–  Spenden

–  Sammlungen

–  Kirmesse

–  Sponsoring durch private UnternehmennFörderungen und Subventionen

–  Vermächtnisse, Erbschaften und sonstige Zuwendungen.

Politische Neutralität

(1) Der Verein verfolgt keine politischen Absichten – er ist politisch neutral – und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.